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Eintragung des Auflassungsempfängers im Grundbuch auf Betreiben von dessen Gläubiger

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 104/07 vom 12.12.2007

Rechtsgebiete:BNotO, BGB
Schlagworte:Einreichung der Umschreibungsunterlagen bei Kettenauflassung, Pfändung des Anwartschaftsrechts des Auflassungsempfängers, Eintragung des Auflassungsempfängers im Grundbuch auf Betreiben von dessen Gläubiger, ungesicherte Vorleistung des Verkäufers
Stichwort:Eintragung des Auflassungsempfängers im Grundbuch auf Betreiben von dessen Gläubiger
Leitsatz:Voraussetzungen, unter denen der Pfandrechtsgläubiger zu Lasten des Grundstücksverkäufers und -eigentümers die Umschreibung des Eigentums auf den Auflassungsempfänger - seinen Schuldner - erwirken kann, obwohl Umschreibungsreife nach dem zwischen den Kaufvertragsparteien geschlossenen Vertrag noch nicht vorlag.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 104/07




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