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Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 444/02 vom 18.11.2003

Rechtsgebiete:EGV, GmbHG, HGB
Schlagworte:Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft, Legitimation der Geschäftsführer
Stichwort:Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft
Leitsatz:1. Die Eintragung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedsstaat des EG-Vertrags wirksam gegründet und dort als rechtsfähig anerkannt ist, ins Handelsregister kann nicht allein deshalb versagt werden, weil sich ihr tatsächlicher Verwaltungssitz allein am Ort der Zweigniederlassung befindet (teilweise Aufgabe von Senat, Beschluss vom 11.2.1997 - 1 W 3412/96 - = FGPrax 1997 u.a.).

2. Die der Anmeldung der Zweigniederlassung der ausländischen Kapitalgesellschaft beizufügende Legitimation der Geschäftsführer hat grundsätzlich durch Einreichung des ihre Bestellung betreffenden Gesellschafterbeschlusses und etwaiger weiterer, zur Überprüfung der Wirksamkeit erforderlicher Unterlagen zu erfolgen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 444/02




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