JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten im Wege der Grundbuchberichtigung
| Rechtsgebiete: | GBO, EGBGB |
| Schlagworte: | Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten im Wege der Grundbuchberichtigung |
| Stichwort: | Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten im Wege der Grundbuchberichtigung |
| Leitsatz: | 1. Grundbuchunrichtigkeit liegt auch dann vor, wenn eine bei Anlegung des Grundbuchs bereits bestehende Grunddienstbarkeit nicht im Grundbuch eingetragen ist. Ein solches Recht bedarf zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs zwar nicht der Eintragung, ist aber auf Antrag des Berechtigten einzutragen. 2. Voraussetzung für die Eintragung einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO ist der in der Form des § 29 GBO zu führende Nachweis, daß das einzutragende Recht zum einen vor Grundbuchanlegung entstanden ist und zum anderen in der Zwischenzeit nicht erloschen ist, sofern es sich dabei nicht nur um eine ganz entfernte theoretische Möglichkeit handelt. 3. Zum Nachweis eines nach § 22 GBO einzutragenden Rechts bedarf es der Vorlage der das Bestehen des Rechts beweisenden Urkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift dann nicht, wenn auf eine sich bei den Akten des Grundbuchamts befindliche Urkunde verwiesen wird. 4. Zur Auslegung eines in vorgrundbuchlicher Zeit eingeräumten Wegenutzungsrechts als Grunddienstbarkeit oder als persönliche Dienstbarkeit. 5. Zum Beweiswert von Randvermerken und Zusatzvermerken auf Urkunden über die Einräumung altrechtlicher Grunddienstbarkeiten. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 72/00 | |
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