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einstweiliger Ruhestand

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 17.05 vom 30.11.2006

Rechtsgebiete:LBG Bbg, BeamtVG
Schlagworte:Beamtenversorgung, Ruhegehalt, einstweiliger Ruhestand, dauernder Ruhestand, Amtszei
Stichwort:einstweiliger Ruhestand
Leitsatz:Der Begriff "Amtszeit" im Sinne von § 146 LBG Bbg setzt voraus, dass der Betreffende ein bestimmtes Amt in einem Beamtenverhältnis ausgeübt hat.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 17.05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 1803/05 vom 06.11.2006

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG, BRRG, BBesG, BGB, LBG
Schlagworte:Einstweiliger Ruhestand, Kürzung Versorgungsbezüge, Versorgungsausgleich, Quasi-Splitting, Erhöhtes Ruhegehalt, Willkürverbot, Altersgrenze, Vorzeitiger Ruhestand
Stichwort:einstweiliger Ruhestand
Leitsatz:1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die in § 57 BeamtVG vorgesehene Kürzung der Versorgungsbezüge wegen eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs auch die Versorgungsbezüge eines gemäß § 130 Abs. 2 BRRG nach Umbildung einer Körperschaft in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten erfasst.

2. Es ist ebenso wenig ernstlich zweifelhaft, dass die vor Erreichen der Altersgrenze vorgenommene Kürzung der Versorgungsbezüge gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG bei einem in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten nicht gegen das Willkürverbot verstößt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 1803/05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 5.04 vom 07.04.2005

Rechtsgebiete:BBesG, BBG, BeamtVG, BGB, BremBG, BremUrlVO
Schlagworte:Anfechtung, Antrag auf Entlassung, Aufklärungspflicht, Beamtenverhältnis, Beratungspflicht, Beurlaubung, culpa in contrahendo, Dienstvertrag, einstweiliger Ruhestand, Entlassung auf Antrag, Ermessen, Feststellungsbescheid, Fürsorgepflicht, Kausalität, Motivirrtum, Nachschieben von Ermessenserwägungen, Nachversicherung, Rücknahme, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ruhestand, Schadensersatz, Umdeutung, unzulässige Rechtsausübung, Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Versorgung, Versorgungsbezüge, Versorgungszusage, Vertrauensschutz, Verwaltungsakt, Vordienstzeit
Stichwort:einstweiliger Ruhestand
Leitsatz:Scheidet ein Beamter auf eigenen Antrag aus dem Dienstverhältnis aus, so ist eine vertragliche Zusage seines bisherigen Dienstherrn unwirksam, ihm nach Beendigung der bei einem Dritten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Dienste eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewähren.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 5.04


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