JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > einstweiliger Rechtsschutz
| Rechtsgebiete: | HGO, VwGO |
| Schlagworte: | Beiladung, Sicherungsanordnung, Bürgerentscheid, Verpflichtungsklage, Entscheidung der Gemeindevertretung, Anordnungsgrund, Bürgerbegehren, Regelungsanordnung, Kommunalverfassungsstreitverfahren, Feststellungsklage, einstweiliger Rechtsschutz |
| Stichwort: | einstweiliger Rechtsschutz |
| Leitsatz: | 1. Zu dem das Außenverhältnis zwischen Bürger und Gemeinde betreffenden Verwaltungsrechtsstreit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens können die beteiligten Gemeindeorgane nicht beigeladen werden. 2. Eine Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Verpflichtung der Gemeindevertretung zu einer alsbaldigen Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß § 8 b Abs. 4 Satz 2 HGO ist nicht geeignet, die Durchführung des beantragten Bürgerentscheids im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1805/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SDÜ, AufenthG |
| Schlagworte: | Einstweiliger Rechtsschutz, Ausweisung, Abschiebungsandrohung |
| Stichwort: | einstweiliger Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Die Zulässigkeit eines Eilantrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gegen den Sofortvollzug einer Ausweisung kann nicht unter Berufung auf eine anderweitige Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses verneint werden, wenn die Ausländerbehörde die Ausreisepflicht ausschließlich unter Berufung auf die sofortige Vollziehung der Ausweisung zu vollstrecken beabsichtigt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2042/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbZG, ZPO |
| Schlagworte: | Einstweiliger Rechtsschutz |
| Stichwort: | einstweiliger Rechtsschutz |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 3 TaBVGa 1/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, LPVG |
| Schlagworte: | Personalgestellung, Versetzung, Mitbestimmung, Versorgungsamt, einstweiliger Rechtsschutz |
| Stichwort: | einstweiliger Rechtsschutz |
| Leitsatz: | 1) Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, stellt keinen ausreichenden Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung dar, die gegen eine entsprechende arbeitgeberseitige Weisung gerichtet ist. Erforderlich ist vielmehr ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann. Gleiches gilt ansonsten nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Maßnahme. 2) Die unterbliebene Beteiligung des Personalrats bei einer Personalgestellung, die mit einer räumlichen Veränderung der Tätigkeit verbunden ist, begründet jedenfalls keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 SaGa 3/08 | |
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