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einstweilige Verfügung Weiterbeschäftigung fehlende Vollziehung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 10 (2) Sa 381/05 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:einstweilige Verfügung Weiterbeschäftigung fehlende Vollziehung
Stichwort:einstweilige Verfügung Weiterbeschäftigung fehlende Vollziehung
Leitsatz:Die auf Weiterbeschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung bedarf der Vollziehung nach § 929 Abs. 2 ZPO, die regelmäßig durch Zustellung im Parteibetrieb erfolgen muss.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 (2) Sa 381/05




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