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einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch einer SchulungsveranstaltungKostenvorschuss

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LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 41/04 vom 10.05.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch einer SchulungsveranstaltungKostenvorschuss
Stichwort:einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch einer SchulungsveranstaltungKostenvorschuss
Leitsatz:Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber regelmäßig nicht im Wege der einstweiligen Verfügung die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, deren Erforderlichkeit zwischen den Beteiligten streitig ist, verlangen, weil das Betriebsratsmitglied einer Zustimmung oder Freistellungserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nicht bedarf (im Anschluss an: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 22.11.2003 - DB 2004, 551; Abweichung von: LAG Hamm, Beschluss vom 23.11.1972 - DB 1972, 2489).
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 41/04




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