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einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten

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OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 199/08 vom 29.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Mietvorvertrag, einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten
Stichwort:einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten
Leitsatz:Die Partei eines Mietvorvertrages kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt) Mietvertrag sichern.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 199/08




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