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Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 298/04 vom 10.09.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung
Stichwort:Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung
Leitsatz:Finanzielle Schwierigkeiten können keinen Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Beschäftigung darstellen (ebenso schon LAG Köln - 11 Ta 151/96 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 40).
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 298/04




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