JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen nachträglich entstandener Einwendungen gegen den titulierten Anspruch
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen nachträglich entstandener Einwendungen gegen den titulierten Anspruch |
| Stichwort: | Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen nachträglich entstandener Einwendungen gegen den titulierten Anspruch |
| Leitsatz: | Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Urteil wegen nachträglich entstandener Einwendungen (hier: Verurteilung zur vorläufigen Weiterbeschäftigung und erneute Kündigung) erfolgt im Berufungsrechtszug, d.h. außerhalb der Vollstreckungsabwehrklage, in entsprechender Anwendung von § 769 ZPO. Sie setzt daher nur überwiegende Erfolgsaussichten für die gegen die Weiterbeschäftigung erhobenen nachträglichen Einwendungen voraus; der Glaubhaftmachung eines nicht zu ersetzenden Nachteils i.S.v. § 62 I ArbGG bedarf es darüber hinaus nicht. |
| Volltext: LAG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 8 Sa 344/02 | |
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