JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
| Rechtsgebiete: | GewaltschutzG, ZPO, FGG |
| Schlagworte: | Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz |
| Stichwort: | Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz |
| Leitsatz: | 1. Über die sofortige Beschwerde gegen einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz hat der Einzelrichter zu entscheiden. 2. Für einstweilige Anordnungen nach den Regelungen des § 1 II Ziff. 1,2, VI Gewaltschutzgesetz ist es unerheblich, welche Ursachen für die Verschlechterung der Beziehungen der zusammen wohnenden Personen und deren Auseinandersetzungen bestehen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 13 UF 94/03 | |
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