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Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch das Bundeskriminalamt im Wege des Feststellungsbescheids

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 21.08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:WaffG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen als verbotene Waffen, Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch das Bundeskriminalamt im Wege des Feststellungsbescheids
Stichwort:Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch das Bundeskriminalamt im Wege des Feststellungsbescheids
Leitsatz:Das Bundeskriminalamt ist nicht zur Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 WaffG befugt, wenn sich die Eigenschaft des Gegenstandes als Schusswaffenzubehör nicht aus seiner Konstruktion oder Bauart, sondern erst aus seiner Verwendung ergibt (hier: als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 21.08




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