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Einstimmigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 294/03 vom 24.04.2006

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Verwalterzustimmung, Verwalter, Zustimmung, Mehrheitsbeschluss, bauliche Veränderung, Einstimmigkeit, Wanddurchbruch, Deckendurchbruch, Wohnungseigentümer, WEG
Stichwort:Einstimmigkeit
Leitsatz:1. Das grundsätzliche Einstimmigkeitserfordernis des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist nicht dadurch abbedungen, dass in der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung und im Fall ihrer Verweigerung oder ihres Widerrufs die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer vorgesehen ist.

2. Verbindet der Bauträger nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung mittels Decken- bzw. Wanddurchbrüchen mit Mehrzweckräumen, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs.1 WEG dar. Diese ist nicht allein deshalb zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, weil sie eine intensivere bzw. zweckbestimmungswidrige Nutzung ermöglichen und sich daraus eine nachteilige Kostenverteilung ergeben könnte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 294/03



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 39.99 vom 21.03.2000

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Vereinfachtes Berufungsverfahren, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Beschluß, konsentierter Einzelrichter, Berichterstatter, Einverständnis der Beteiligten, Einstimmigkeit, Kollegialentscheidung, Anhörung, Anhörungsmitteilung, Ankündigung des Ausgangs des Berufungsverfahrens, Offenlegung des Verfahrensergebnisses.
Stichwort:Einstimmigkeit
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung nach § 130 a VwGO darf nur der Senat des Oberverwaltungsgerichts als Kollegialorgan treffen und nicht der im Einverständnis der Beteiligten nach § 87 a Abs. 2 und 3 VwGO zur Entscheidung berufene Vorsitzende oder Berichterstatter (sog. konsentierter Einzelrichter).

2. Die Anhörung zu einer Entscheidung nach § 130 a VwGO muß unmißverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt.

Urteil des 9. Senats vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 39.99 -

I. VG Schleswig vom 29.09.1997 - Az.: VG 14 A 233.95 -
II. OVG Schleswig vom 11.01.1999 - Az.: OVG 2 L 143.97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 39.99


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