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Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 12.01 vom 18.06.2002

Rechtsgebiete:NWPersVG
Schlagworte:Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum, Gestellungsvertrag mit der DRK-Schwesternschaft, Pflegedirektorin, personelle Angelegenheiten von Arbeitnehmern, demokratisches Prinzip, eingeschränkte Mitbestimmung.
Stichwort:Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum
Leitsatz:1. Die Aufnahme der Tätigkeit durch Pflegekräfte an einem Universitätsklinikum aufgrund eines mit der DRK-Schwesternschaft geschlossenen Gestellungsvertrages ist als Einstellung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NWPersVG auch dann mitbestimmungspflichtig, wenn die Pflegedirektorin ebenfalls von der Schwesternschaft gestellt wird.

2. In personellen Angelegenheiten von Arbeitnehmern gilt das Prinzip der eingeschränkten Mitbestimmung in entsprechender Anwendung des § 66 Abs. 7 Satz 4 NWPersVG.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 12.01




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