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Einstellung der Zwangvollstreckung

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OLG-CELLE – Beschluss, 16 W 72/02 vom 09.12.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Verfahrensrecht, Einstellung der Zwangvollstreckung
Stichwort:Einstellung der Zwangvollstreckung
Leitsatz:Das Landgericht verkennt seinen Ermessensspielraum, wenn es die Voraussetzungen des § 719 Abs. 1 Satz 2 2. Hs. ZPO als nicht gegeben ansieht, obwohl der Prozessbevollmächtigte der Partei, gegen die im Termin Versäumnisurteil ergangen ist, durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft macht, dass er an einem rechtzeitigen Erscheinen im Termin durch einen unvorhergesehenen Verkehrsstau gehindert war.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 16 W 72/02




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