JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einstellung als Beamter auf Probe
| Rechtsgebiete: | BG LSA |
| Schlagworte: | Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung, Ministerium für Staatssicherheit, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung durch Verneinung einer Tätigkeit für das -, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung (Verneinung einer Verpflichtung gegenüber dem MfS), Kausalität zwischen Täuschung und Ernennung, Täuschung, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger -, ursächlicher Zusammenhang zwischen - und Ernennung eines Beamten. |
| Stichwort: | Einstellung als Beamter auf Probe |
| Leitsatz: | Leitsatz: Hat ein Beamtenbewerber die Ernennungsbehörde arglistig getäuscht, so genügt es für den Ursachenzusammenhang zwischen Täuschung und Ernennung, daß die Behörde nach ihrer tatsächlichen Praxis ohne die Täuschung den Bewerber nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über seine Bewerbung entschieden hätte. Ob im Falle des Beamtenbewerbers von der tatsächlichen Praxis abgewichen worden wäre, haben die Verwaltungsgerichte ggf. aufgrund einer Tatsachen- und Beweiswürdigung festzustellen. Urteil des 2. Senats vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 20.98 - I. VG Halle vom 09.04.1998 - Az.: VG 3 A 132/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 20.98 | |
| Rechtsgebiete: | NBG, BRRG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle, Konkurrentenstreit um Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle bei Konkurrentenstreit über Einstellung als Beamter auf Probe. |
| Stichwort: | Einstellung als Beamter auf Probe |
| Leitsatz: | Leitsatz: Hat beim Streit um eine von mehreren zu besetzenden Stellen für Beamte auf Probe die Behörde dem unterlegenen Bewerber zugesagt, eine vor Abschluß des Stellenbesetzungsverfahrens freigewordene weitere Stelle ihm für den Fall seines Obsiegens im Rechtsstreit freizuhalten, so ist die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Auswahlentscheidung als Vorfrage für einen Anspruch aus der Zusage zu prüfen. Erweist sich die Auswahlentscheidung als rechtswidrig, so hat die Behörde über die Einstellung des Bewerbers auf die freigehaltene Stelle in gleicher Weise zu entscheiden, in der über die Besetzung der ursprünglichen Stelle zu entscheiden gewesen wäre. Urteil des 2. Senats vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 8.97 - I. VG Braunschweig vom 05.03.1996 - Az.: VG 7 A 7774/94 - II. OVG Lüneburg vom 10.12.1996 - Az.: OVG 5 L 2425/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 8.97 | |
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