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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 118/06 vom 04.02.2009

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Aufwandssteuer, Beweisantrag, Einspielergebnis, Sachverständigengutachten, Schwankungsbreite, Spielautomat, Stückzahlmaßstab, Vergnügungssteuer
Stichwort:Einspielergebnis
Leitsatz:1. Auch auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (- 1 BvR 1748/99, 905/00 -, BVerfGE 110, 274 ff.), in der zur Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger Stellung genommen worden ist, bestehen an der Einordnung der Vergnügungssteuer als zulässige Aufwandsteuer gem. Art. 105 GG keine Zweifel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2008 - 9 B 43/07 -, zit. nach JURIS).

2. Die mangelnde Substantiierung des Vortrags zu den Einspielergebnissen der eigenen Geräte, hier die offenkundige Weigerung, zu den Einspielergebnissen erschöpfend Stellung zu nehmen, führt zur Unzulässigkeit eines gestellten Beweisantrages zur Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Einspielergebnisse der Geräte anderer Unternehmer.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 118/06



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 A 237/08 vom 06.10.2008

Rechtsgebiete:GG, SächsKAG
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Spieleinsatz, Kalkulation, Einspielergebnis
Stichwort:Einspielergebnis
Leitsatz:Änderung der Rechtsprechung zur Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldgewinnspielgeräte:

Der "Spieleinsatz" ist derzeit kein tauglicher Steuermaßstab für die Vergnügungssteuer. Solange eine Aussonderung des Steueranteils vom Spielkapital nicht möglich ist, wird der Charakter der örtlichen Aufwandsteuer bereits deshalb nicht gewahrt, weil die Bemessungsgrundlage auf den gesamten eingesetzten Geldbetrag bezogen ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 A 237/08

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 146/07 vom 12.07.2007

Rechtsgebiete:VwGO, RiL 77/388/EWG, GG, SächsKAG
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, 7, 5 % des Spieleinsatzes, 7, 5 % des dreifachen Einspielergebnisses, Einspielergebnis
Stichwort:Einspielergebnis
Leitsatz:1. Die Vergnügungssteuer erfüllt nicht die Merkmale einer Umsatzsteuer.

2. Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer für den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit kann auch der Spieleinsatz sein.

3. Auch der weitere Einsatz von Geldbeträgen, die der Spieler gewinnt, aber ohne Auszahlung sofort wieder am Geldspielgerät einsetzt, ist ein willentlicher Aufwand des Spielers, der dem Charakter der örtlichen Aufwandsteuer entspricht.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 146/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 2/07 vom 11.07.2007

Rechtsgebiete:Vergnügungssteuersatzung
Schlagworte:Einspielergebnis, Schwankungsbreite, Spielautomat, Spielgerät, Stückzahlmaßstab, Vergnügungssteuer
Stichwort:Einspielergebnis
Leitsatz:Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen anhand des Stückzahlmaßstabs bei Überschreitung der Schwankungsbreite nicht zulässig (wie BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5/04 BVerwGE 123, 218 = NVwZ 2005, 956 = DVBl 2005, 1208 = DÖV 2005, 956 und vom 14.12.2005 - 10 CN 1/05 - NVwZ 2006, 461 = DVBl 2006, 383 = KStZ 2006, 72).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 2/07


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