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THUERINGER-OVG – Urteil, 1 N 92/00 vom 15.12.2004

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Bekanntmachung, Hinweiszweck, Einsichtsmöglichkeit, Beschränkung, Nutzung, Maß, Festsetzung, Grundflächenzahl, Grundfläche, überbaubar, Grundstücksfläche, Geschossfläche, Unwirksamkeit, Teilbarkeit
Stichwort:Einsichtsmöglichkeit
Leitsatz:1. Die Beschränkung der Einsichtsmöglichkeit in einen Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB a. F. auf zwei Tage in der Woche kann noch zumutbar sein.

2. Festsetzungen in einem Bebauungsplan über das Maß der Nutzung sind unwirksam, wenn nicht gleichzeitig die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen festgesetzt wird.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 N 92/00




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