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Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 54/04 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes, BetrVG, ZPO
Schlagworte:Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl
Stichwort:Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl
Leitsatz:Nach § 19 WO besteht grundsätzlich auch ohne Darlegung eines besonderen rechtlichen Interesses und unabhängig von einem Wahlanfechtungs- oder Nichtigkeitsfeststellungsverfahren ein Anspruch des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die vom Betriebsrat aufbewahrten Wahlakten der Betriebsratswahl. Das gilt jedoch nicht für Bestandteile der Wahlakten, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner wahlberechtigter Arbeitnehmer zulassen, zB die mit Stimmabgabevermerken des Wahlvorstands versehenen Wählerlisten. Die Einsichtnahme in derartige Unterlagen durch den Arbeitgeber ist nur zulässig, wenn gerade dies zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl erforderlich ist. Das hat der Arbeitgeber darzulegen.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 54/04




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