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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10242/09.OVG vom 08.05.2009

Rechtsgebiete:LBG, LDG, StGB
Schlagworte:Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Berufsbeamtentum, Untragbarkeit, Strafurteil, Bindung, Bindungswirkung, Lösungsbeschluss, Geständnis, Straftat, Ordnungswidrigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Bauen ohne Baugenehmigung, Nebentätigkeit, ungenehmigte Nebentätigkeit, Fehlzeiten, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Milderungsgrund, Nachbewährung, Einsicht, Uneinsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Einsicht
Leitsatz:Ein mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Polizeibeamter (u. a. Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang, Betrug in zwölf Fällen), der zudem über Jahre hinweg, auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten, mehrere ungenehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat, ist - vor allem bei fehlender Einsicht in das Unrecht seines Handelns - für einen Verbleib im Polizeidienst untragbar geworden und deshalb aus dem Dienst zu entfernen. Eine während des Disziplinarverfahrens möglicherweise erfolgte tadelfreie Dienstverrichtung (sog. Nachbewährung) steht in einem solchen Fall der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme nicht entgegen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10242/09.OVG



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 VA 3/08 vom 23.07.2008

Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Schlagworte:Akteneinsicht, Akten, Einsicht, Interesse, Ermessen
Stichwort:Einsicht
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 VA 3/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 VA 5/08 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:EGGVG, InsO, ZPO
Schlagworte:Akteneinsicht, Einsicht, Interesse, Insolvenzverfahren
Stichwort:Einsicht
Leitsatz:1. Zur Frage des rechtlichen Interesses eines Dritten im Sinne der §§ 4 InsO, 299 Abs. 2 ZPO an der Einsicht in Insolvenzakten.

2. Das Interesse eines Dritten, durch die Akteneinsicht Tatsachen zu erfahren, die es ihm erleichtern, einen Anspruch geltend zu machen, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Verfahrensgegenstand steht, genügt für § 299 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 VA 5/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 5/07 vom 09.10.2007

Rechtsgebiete:NBauO, VwGO, BImSchG, ZPO, BauNVO, BauGB
Schlagworte:Anspruch auf Einschreiten, Dachgeschossfenster, Einsicht, Ermessenreduzierung, Fremdkörper, Gebietscharakter, Gemengelage, Zivilrechtsweg
Stichwort:Einsicht
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten.

2. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen Nachbarn jedenfalls dann ermessenfehlerfrei auf das Beschreiten des Zivilrechtswegs gegen den unmittelbaren Störer (hier: Tischlereinutzung) verweisen, wenn ihrer Einschätzung nach keine Gesundheitsgefahren, sondern nur Belästigungen in Rede stehen, das Gewerbeaufsichtsamt in seinem Zuständigkeitsbereich stärker betroffen ist als die Bauaufsichtsbehörde selbst und und die beanstandeten Störungen weniger durch eine typische Nutzung der Anlage als durch (behauptetes) rücksichtsloses Verhalten verursacht werden, das einer eigenen Beobachtung durch die Bauaufsichtsbehörde und damit ihrer Beweisführung im Prozess wenig zugänglich ist.

3. Eine Tischlerei kann in einem ansonsten eher mischgebietstypisch genutzten städtischen Quartier maßgeblich zur Bestimmung des Gebietscharakters (Gemengelage mit starkem GE-Anteil) beitragen, ohne als Fremdkörper unberücksicht bleiben zu müssen; das gilt jedenfalls dann, wenn sie im Blockinnenbereich überwiegend in eine nicht lärmempfindliche Nutzung z.B. für ein Autohaus eingebettet ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 5/07


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