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einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger

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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 28.06 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:WPflG
Schlagworte:Einberufungsbescheid, Zurückstellung, besondere Härte, Berufsausbildung, Meisterprüfung, Vorbereitungskurs, Erledigung in der Hauptsache, einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger
Stichwort:einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger
Leitsatz:Bei dem Vorbereitungslehrgang zu einer Meisterprüfung handelt es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Zurückstellungstatbestandes nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 28.06




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