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Einseitige Erledigungserklärung des Klägers

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 291.02 vom 29.07.2003

Rechtsgebiete:AsylVfG, GG, VwGO
Schlagworte:Einseitige Erledigungserklärung des Klägers, besonderes Sachentscheidungsinteresse der Beklagten trotz objektiver Erledigung, Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärung, Änderung der politischen Verhältnisse im Herkunftsland, Grundsatz der Beschleunigung von Asylverfahren.
Stichwort:Einseitige Erledigungserklärung des Klägers
Leitsatz:Auch in Asylverfahren ist der Kläger berechtigt, in jedem Stadium des Verfahrens eine Erledigungserklärung abzugeben.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 291.02




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