JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers.
| Rechtsgebiete: | BPersVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren, Erledigung der Hauptsache, einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers. |
| Stichwort: | einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers. |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 4.99 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren, Erledigung der Hauptsache, einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers. |
| Stichwort: | einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nach Ergehen der Entscheidung des Beschwerdegerichts ein erledigendes Ereignis eingetreten und erklärt der Antragsteller unter Hinweis darauf nach formgerechter Einlegung der Rechtsbeschwerde bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist die Hauptsache für erledigt, ohne das Rechtsmittel selbst noch zu begründen, so ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG auch dann einzustellen, wenn sich nicht alle Beteiligten der Erledigungserklärung anschließen, der Eintritt der Erledigung als solcher aber unbestritten ist. Beschluß des 6. Senats vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - I. VG Schleswig vom 23.05.1997 - Az.: VG PB 11/97 - II. OVG Schleswig vom 20.04.1998 - Az.: OVG 11 L 4/97 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 8.98 | |
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