JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist
| Rechtsgebiete: | ArbZG, BGB, EGBGB |
| Schlagworte: | Verjährung, Verwirkung, verfallen, einseitige Ausschlussfrist, Nachtzuschlag, Nachtarbeitnehmer , Wechselschicht, Pauschalierungsabrede, Benachteiligung, unangemessen, Transparenzgebot, Formularvertrag, einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist, unangemessene Benachteiligung, Nachtarbeit, Zuschlag, Pauschalierung, Formularvertrag, unangemessene Benachteiligung |
| Stichwort: | einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist |
| Leitsatz: | 1. Eine formularmäßige einseitige, nur für Arbeitnehmer geltende arbeitsvertragliche Ausschlussfrist verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB n. F. 2. Eine formularmäßig vereinbarte, pauschale, keine Begrenzung nach oben enthaltende und auch nicht annähernd den Umfang der einkalkulierten zuschlagspflichtigen Arbeitsleistung transparent machende, arbeitsvertragliche Pauschalierungsabrede, nach der im Bruttomonatsentgelt alle Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit enthalten sind , ist gem. § 307 BGB n.F. unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer infolge der dem Arbeitgeber eingeräumten unbegrenzten Möglichkeit eines nachhaltigen Eingriffes in das synallagmatische Verhältnis unangemessen und verstößt gegen das Transparenzgebot. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 245/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TVG, TzBfG, BGB, MTV, TV |
| Schlagworte: | Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist |
| Stichwort: | einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist |
| Leitsatz: | 1. Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat. 2. Einseitige, nur den Arbeitnehmer belastende einzelvertragliche Ausschlussfristen sind jedenfalls dann unwirksam, wenn ein gekündigter Haustarifvertrag zweiseitig wirkende Verfallfristen vorsah. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 271/03 | |
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