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einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 245/04 vom 22.09.2004

Rechtsgebiete:ArbZG, BGB, EGBGB
Schlagworte:Verjährung, Verwirkung, verfallen, einseitige Ausschlussfrist, Nachtzuschlag, Nachtarbeitnehmer , Wechselschicht, Pauschalierungsabrede, Benachteiligung, unangemessen, Transparenzgebot, Formularvertrag, einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist, unangemessene Benachteiligung, Nachtarbeit, Zuschlag, Pauschalierung, Formularvertrag, unangemessene Benachteiligung
Stichwort:einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist
Leitsatz:1. Eine formularmäßige einseitige, nur für Arbeitnehmer geltende arbeitsvertragliche Ausschlussfrist verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB n. F.

2. Eine formularmäßig vereinbarte, pauschale, keine Begrenzung nach oben enthaltende und auch nicht annähernd den Umfang der einkalkulierten zuschlagspflichtigen Arbeitsleistung transparent machende, arbeitsvertragliche Pauschalierungsabrede, nach der im Bruttomonatsentgelt alle Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit enthalten sind , ist gem. § 307 BGB n.F. unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer infolge der dem Arbeitgeber eingeräumten unbegrenzten Möglichkeit eines nachhaltigen Eingriffes in das synallagmatische Verhältnis unangemessen und verstößt gegen das Transparenzgebot.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 245/04



BAG – Urteil, 1 AZR 271/03 vom 02.03.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG, TzBfG, BGB, MTV, TV
Schlagworte:Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist
Stichwort:einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist
Leitsatz:1. Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.

2. Einseitige, nur den Arbeitnehmer belastende einzelvertragliche Ausschlussfristen sind jedenfalls dann unwirksam, wenn ein gekündigter Haustarifvertrag zweiseitig wirkende Verfallfristen vorsah.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 271/03


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