JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einseitige Ausschlußfristen
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Schlagworte: | Einseitige Ausschlußfristen |
| Stichwort: | Einseitige Ausschlußfristen |
| Leitsatz: | Leitsätze: Einseitige tarifliche Ausschlußfristen, nach denen nur Ansprüche des Arbeitnehmers, nicht solche des Arbeitgebers dem tariflichen Verfall unterliegen, verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Bestätigung von BAG Urteil vom 27. September 1967 - 4 AZR 438/66 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Fernverkehr). Dies gilt selbst dann, wenn die tarifliche Verfallklausel nicht nur tarifliche Ansprüche, sondern darüber hinaus alle Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis erfaßt. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist auch nicht allein dadurch verletzt, daß die Tarifvertragsparteien die Ausschlußfristen in den Tarifverträgen für gewerbliche Arbeitnehmer bzw. für Angestellte eines bestimmten Wirtschaftszweiges unterschiedlich geregelt haben. Aktenzeichen: 2 AZR 809/96 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 04. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 01. Juni 1995 Augsburg - 1 Ca 2381/93 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 09. Oktober 1996 München - 9 Sa 1122/95 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 809/96 | |
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