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Einseitige Absenkung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber aufgrund einer tariflichen Bestimmungsklausel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 72/03 vom 07.03.2003

Rechtsgebiete:BGB, MTV Berliner Metall- und Elektroindustrie vom 10.5.1990 i. d. F. v. 18.5.2002
Schlagworte:Einseitige Absenkung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber aufgrund einer tariflichen Bestimmungsklausel
Stichwort:Einseitige Absenkung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber aufgrund einer tariflichen Bestimmungsklausel
Leitsatz:Nach dem MTV Berliner Metall- und Elektroindustrie vom 10.5.1990 in der Fassung vom 18.5.2002 kann der Arbeitgeber einseitig mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 35 Stunden absenken und entsprechend den Lohn anpassen, ohne eine Änderungskündigung aussprechen zu müssen.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 72/03




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