JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einschreiten
| Rechtsgebiete: | Nds.SOG |
| Schlagworte: | Einschreiten, polizeiliches, Schutz privater Rechte |
| Stichwort: | Einschreiten |
| Leitsatz: | Die Hilfe der Polizei zum Schutz privater Rechte nach § 1 Abs. 3 Nds. SOG kommt nur in Betracht, wenn der um Hilfe Nachsuchende glaubhaft macht, Inhaber des zu schützenden Rechts zu sein. Die Polizei muss deshalb vor dem Einschreiten eine überschlägige zivilrechtliche Plausibilitätsprüfung durchführen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 396/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, DSchPflG |
| Schlagworte: | Denkmal, Denkmalzone, Denkmalschutz, Kulturdenkmal, Eigentümer, Eigentum, Erhaltungspflicht, Investitionen, Einschreiten, Umgebung, Erscheinungsbild, Denkmalwert, Fahrsilo, Recht, Abwehrrecht, subjektives Recht, objektives Recht, Rechtsverletzung, öffentliches Interesse, Gemeinwohl, Sozialbindung, Klagebefugnis |
| Stichwort: | Einschreiten |
| Leitsatz: | Dem Eigentümer eines Kulturdenkmals steht gegen benachbarte Baumaßnahmen - über die im Eigentumsrecht wurzelnden Ansprüche hinaus - kein subjektives Recht auf Beachtung der Denkmalschutzbelange zu. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10076/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BauO |
| Schlagworte: | Einschreiten, bauaufsichtliches, Lebensmittelmarkt |
| Stichwort: | Einschreiten |
| Leitsatz: | Die Beantwortung der Frage, ob die tatsächliche Nutzung eines Lebensmittelmarktes für die Nachbarn zumutbar ist, erfordert eine Berücksichtigung der Gesamtsituation und nicht nur einzelner Immissionswerte. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 279/07 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BauO |
| Schlagworte: | Nutzungsuntersagung, Illegalität, formelle Nebenbestimmung, Auflage, Einschreiten, Duldung, Zeit, Ermessen |
| Stichwort: | Einschreiten |
| Leitsatz: | 1. Solange eine Baugenehmigung nicht vollziehbar zurückgenommen oder - etwa durch nachträgliche Auflagen - inhaltlich geändert worden ist, kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, die genehmigte Nutzung entspreche nicht dem materiellen Baurecht. Gegen formell legal errichtete bauliche Anlagen kann lediglich dann eingeschritten werden kann, wenn von diesen eine konkrete Gefahr ausgeht. 2. Zur Abweichung von brandschutzrechtlichen Nebenbestimmungen in einer Baugenehmigung. 3. Die Behörde ist grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht. Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich allerdings gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 264/06 | |
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