JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einsatzfahrzeug
| Rechtsgebiete: | StVG, StVO |
| Schlagworte: | Einsatzfahrzeug, Einsatzfahrt, Wartepflicht |
| Stichwort: | Einsatzfahrzeug |
| Leitsatz: | 1. Teilnehmer des fließenden - an sich auch bevorrechtigten - Verkehrs sind verpflichtet, einem Einsatzfahrzeug (mit Blaulicht und Martinshorn) "freie Bahn" zu schaffen, um dessen Fahrer zu ermöglichen, zügig zum Einsatzort zu gelangen. Die Wahl der unter den gegebenen Umständen günstigsten Fahrlinie für das Einsatzfahrzeug durch den Verkehr obliegt dem Einsatzfahrer. 2. Hat der nach § 38 Abs. 1 StVO verpflichtete Verkehrsteilnehmer seinen Beitrag zur "freien Bahn" geleistet und eine neutrale Position eingenommen, konkretisiert sich die Verpflichtung aus der genannten Vorschrift dahin, so lange zu warten, bis eine künftige Störung des Fahrweges des Einsatzfahrzeugs durch ihn ausgeschlossen ist. Verlässt er dagegen seine neutrale Position zu früh, weil er meint, dem Einsatzfahrer eine bessere Fahrlinie eröffnen zu können, und kommt es dabei zu einer Kollision mit dem Einsatzfahrzeug, liegt darin ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO und kann die alleinige Verantwortlichkeit des entsprechenden Fahrzeugführers zur Folge haben. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 187/08 | |
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