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Einsatzdienst

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 2736/01 vom 18.04.2002

Rechtsgebiete:BPersVG, HPVG
Schlagworte:zeitlich befristete Maßnahmen, Branddirektion, Entlastung, Einsatzdienst, Mehrdienstleistung, Ausgleichszeit, Rufbereitschaft, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Wiederholungsgefahr, Generalklausel, soziale Angelegenheiten, tägliche Arbeitszeit, Dienstbereitschaften, alle sonstigen die Dienstdauer beeinflussenden allgemeinen Regelungen, Auffangtatbestand
Stichwort:Einsatzdienst
Leitsatz:1. Liegt keiner der in § 74 Abs. 1 Nrn. 1 bis 17 HPVG geregelten Mitbestimmungstatbestände vor, so kann gleichwohl der allgemeine Mitbestimmungstatbestand des § 74 Abs. 1 HPVG "in sozialen Angelegenheiten" erfüllt sein. Im Beispielkatalog des § 74 Abs. 1 HPVG nicht ausdrücklich genannte Maßnahmen unterliegen der Mitbestimmung jedoch nur, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den im Beispielkatalog geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen.

2. Die zeitlich befristete, aber als "Probelauf" gedachte Anordnung einer Branddirektion, für Nachtschichten sowie an Samstagen und Sonntagen während bestimmter Uhrzeiten Sonderfahrzeuge aus dem Löschzug "in Springerfunktion" zu besetzen, das heißt, die bisherige Personalstärke zu verringern, mit dem Ziel, aufgelaufene Mehrdienstleistungen und nicht gewährte Ausgleichszeiten zu amortisieren, unterliegt nach der allgemeinen Regelung des § 74 Abs. 1 HPVG "in sozialen Angelegenheiten" der Mitbestimmung.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 2736/01



LAG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 8 (5) Sa 286/01 vom 31.07.2001

Rechtsgebiete:SR 2 x BAT-O
Schlagworte:Feuerwehrzulage, Einsatzdienst, Rettungsdienst
Stichwort:Einsatzdienst
Leitsatz:Bei Übertragung von gleichzeitig durchzuführenden feuerwehrtechnischem Einsatzdienst und Rettungsdienst kann die Feuerwehrzulage nach SR 2 x BAT-O auch dann anfallen, wenn der Rettungsdienst zwar nach der Zahl der Einsatzrufe und damit zeitlich überwiegt, aber der Brandeinsatz Vorrang hat.
Volltext: LAG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 8 (5) Sa 286/01


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