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Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 1.06 vom 12.04.2006

Rechtsgebiete:NWPersVG, ZPO
Schlagworte:Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen, Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer, Arbeitsverhältnis oder Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters, informatorische Anhörung, wiederholte Zeugenvernehmung
Stichwort:Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer
Leitsatz:1. Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannten Grundsätze zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und Rechtsverhältnissen freier Mitarbeiter haben auch Aussagekraft dafür, ob der Einsatz einer Honorarkraft als Musiklehrer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung ist.

2. Eine erstinstanzliche informatorische Anhörung entbindet das Beschwerdegericht nicht von einer beantragten Zeugenvernehmung, wenn das Beweisthema entscheidungserheblich ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 1.06




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