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Einsatz eines Streckenlokomotivführers als Springer

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 2066/03 vom 22.01.2004

Rechtsgebiete:JazTV Deutsche Bahn AG
Schlagworte:Einsatz eines Streckenlokomotivführers als Springer, "außerplanmäßige Kurzeinsätze" im Sinne von § 9 Abs. 8 Satz 5 des Tarifvertrages zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG
Stichwort:Einsatz eines Streckenlokomotivführers als Springer
Leitsatz:1. Ein Dienstplan kann in zeitlicher Hinsicht für den Einsatz der Arbeitnehmer sowohl exakte Zeiten ("von ... bis ...") als auch "Zeitfenster" ("Arbeitsbeginn in der Zeit von ... bis ..." oder "Arbeitsende in der Zeit von ... bis ...") vorsehen.

2. Die Aktualisierung bzw. Änderung eines langfristig aufgestellten Dienstplans durch sogenannte "Dienständerungsblätter" für eine größere Anzahl von Arbeitnehmern ist selbst wiederum Dienstplan, wenn sie in ausreichender Zeit vor dem effektiven Einsatz bekannt gegeben wird; dieser Einsatz ist dann nicht "außerplanmäßig".
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 2066/03




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