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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 42.07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Haushaltsabfall, Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Restabfallbehälter, Sortieren, Bereitstellen, Einsammeln, Überlassen, Behandeln, Anfall, Entledigung, Überlassungspflicht, Entsorgungspflicht, Inbesitznahme
Stichwort:Einsammeln
Leitsatz:Haushaltsabfälle werden dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regelmäßig nicht bereits mit ihrem Einwurf in den auf einem Privatgrundstück bereitgestellten Restabfallbehälter, sondern erst mit dessen Abholung zur Entleerung in das Sammelfahrzeug überlassen.

Der Abfallbesitzer ist bei Beachtung des Gebots der gemeinwohlverträglichen Entsorgung befugt, vor der Überlassung von Haushaltsabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werthaltige Abfälle aus dem Restabfallbehälter zu entnehmen, um sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 42.07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 155/03 vom 11.08.2003

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, LSA-WG, WHG
Schlagworte:Fäkalschlamm, Klärschlamm, Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Abwasser, Abfall, Einsammeln, Transportieren, Kleinkläranlage, Sammelgrube
Stichwort:Einsammeln
Leitsatz:1. Für eine Untersagung des Einsammelns und Transportierens von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Sammelgruben fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.

2. Die Entsorgung von Fäkalschlamm unterliegt nicht dem Abfall-, sondern dem Abwasserrecht.

3. Die Beseitigung beginnt erst mit dem Entsorgen der Grube und dem Abtransport.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 155/03

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 27.98 vom 25.08.1999

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BauGB, LAbfWAG Rheinland-Pfalz
Schlagworte:Überlassung von Abfällen, Einsammeln, Befördern, Aufstellort eines Abfallbehältnisses, Wohngrundstück im Außenbereich.
Stichwort:Einsammeln
Leitsatz:Leitsatz:

Zu den Voraussetzungen, unter denen der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von einem gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG überlassungspflichtigen Abfallbesitzer verlangen kann, die Abfälle zu einem mehrere hundert Meter entfernten Müllgroßbehälter zu bringen, wenn das im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegene Grundstück nicht von Müll-Lastkraftwagen angefahren werden kann.

Urteil des 7. Senats vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 -

I. VG Trier vom 25.07.1997 - Az.: VG 7 K 1301/96.TR -
II. OVG Koblenz vom 09.06.1998 - Az.: 7 A 10060/98.OVG -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 27.98

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 59.96 vom 11.12.1997

Rechtsgebiete:GG, AbfG
Schlagworte:Abfall, Abfallbesitzer, tatsächliche Sachherrschaft, aufgedrängter Abfall, Überschwemmung durch Hochwasser, Überlassungspflicht, Zusammentragen und Bereitstellen von Abfällen, Einsammeln, Opfergrenze.
Stichwort:Einsammeln
Leitsatz:Urteil des 7. Senats vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 59.96

Leitsatz:
Der Eigentümer (oder Besitzer) eines der Allgemeinheit nicht frei zugänglichen gewässernahen Grundstücks wird überlassungspflichtiger Besitzer der Abfälle, die durch Hochwasser auf das Grundstück gelangen (Parallelverfahren zu BVerwG,

Urteil des 7. Senats vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 59.96

I. VG Düsseldorf vom 13.09.1994 - Az.: VG 17 K 9899/94
II. OVG Münster vom 21.12.1995 - Az.: OVG 20 A 5004/94
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 59.96


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