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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 28/06 vom 20.08.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Einrichtungsort, Jugendhilfe, Kostenerstattung, geschützte Einrichtung, gewöhnlicher Aufenthalt
Stichwort:Einrichtungsort
Leitsatz:1. Nach § 89 e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII hat ein Jugendhilfeträger auch einen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die er zur Erfüllung eines Erstattungsanspruchs eines anderen Jugendhilfeträgers nach § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII aufgewendet hat (entgegen BayVGH, Urt. v. 1.9.2005 - 12 B 02.2455 -, FEVS 57, 369).

2. Richtet sich im Rahmen der Kostenerstattung nach § 89 e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII die örtliche Zuständigkeit für die Jugendhilfemaßnahme nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern und war dieser vor der Aufnahme in die geschützte Einrichtung in den Bereichen von zwei verschiedenen örtlichen Jugendhilfeträgern begründet, ist der erstattungspflichtige Jugendhilfeträger nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln, hier nach § 86 Abs. 2 SGB VIII, zu ermitteln.

3. Kostenerstattung durch den überörtlichen Jugendhilfeträger nach § 89 e Abs. 2 SGB VIII kommt nur dann in Betracht, wenn gar kein erstattungspflichtiger örtlicher Jugendhilfeträger vorhanden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 28/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11140/04.OVG vom 21.10.2004

Rechtsgebiete:AsylbLG, BSHG
Schlagworte:Anstaltsort, Asylbewerberleistungsrecht, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, tatsächlicher Aufenthalt, Einrichtung, Einrichtungsort, Erstattung, Erstattungsanspruch, Erstattungsregelung, Hilfeempfänger, Kosten, Kostenabwälzung, Kostenerstattung, Kostenerstattungsanspruch, Langzeitpflegeeinrichtung, Träger, örtlicher Träger, überörtlicher Träger, zuständige Behörde, Zuständigkeit
Stichwort:Einrichtungsort
Leitsatz:Die Erstattungsregelung des § 10 b Abs. 1 AsylbLG ist eindeutig und abschließend. Eine analoge Anwendung des § 10 a Abs. 1 AsylbLG mit der Folge, dass bei Fehlen eines gewöhnlichen Aufenthalts die Behörde, in deren Bereich sich der Hilfeempfänger vor der Aufnahme in die Einrichtung tatsächlich aufgehalten hat, zur Kostenerstattung herangezogen wird, ist nicht möglich.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11140/04.OVG


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