JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einrichtungsbegriff
| Rechtsgebiete: | GG, Sächsisches KAG |
| Schlagworte: | Satzungsfehler, Unbeachtlichkeit, Nichtigkeit, Gesamtnichtigkeit, Abgabengerechtigkeit, öffentliche Einrichtung, Einrichtungsbegriff, Typisierung, Pauschalierung, Verwaltungspraktikabilität, Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers, Ergebniskontrolle |
| Stichwort: | Einrichtungsbegriff |
| Leitsatz: | Verstöße einer Beitragssatzung gegen höherrangiges Recht können nicht unter Berufung auf den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit deswegen als unbeachtlich behandelt werden, weil die Beitragsmehrbelastung bei rechtmäßiger Satzungsvorschrift nur unwesentlich höher ausfiele. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 3.04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KAG SH |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, Einrichtungsbegriff, Beitragsfähige Erneuerung, Beitragsfähige Ausbaumaßnahme, Beitragsfreie Unterhaltung, Beitragsfreie Instandsetzung, Fahrbahn, Straße |
| Stichwort: | Einrichtungsbegriff |
| Leitsatz: | 1. Einrichtung iSd § 8 Abs. 1 KAG ist regelmäßig die im Gemeindegebiet verlaufende Straße in ihrer gesamten Ausdehnung. Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges bei natürlicher Betrachtungsweise abzustellen. 2. Von einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme (hier in Form einer - nochmaligen - Herstellung) iSv § 8 Abs. 1 KAG kann nur die Rede sein, wenn mindestens die Hälfte der gesamten Straße erneuert wird. Im Falle der Baumaßnahme betreffend die Fahrbahn müssen mindestens 50 % der Länge der Fahrbahn von der Baumaßnahme erfasst werden |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 9 B 8/03 | |
| Rechtsgebiete: | KAG SH, GemHVO SH |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, Einrichtungsbegriff, natürliche Betrachtungsweise, Abschnittsbildung, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, Bauprogramm, Anforderung an die Dokumentation des Bauprogramms, Ausschreibungspflicht |
| Stichwort: | Einrichtungsbegriff |
| Leitsatz: | 1. Die hier ausbaubeitragsrechtlich maßgebliche Einrichtung wird in ihrer Ausdehnung begrenzt durch die Straßenführung und die Ausgestaltung des Straßenkörpers, die bei natürlicher Betrachtungsweise den Eindruck eines eigenständigen, einheitlichen Elements des Straßennetzes Vermitteln. 2. Ein nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ergangener Abschnittsbildungsbeschluss entfaltet keine rechtlich verbindliche Wirkung mehr. 3. Für die Abgrenzung eines Bauprogramms gegenüber einer bloßen Absichtsbekundung kommt es maßgeblich darauf an, in welcher Form ein Bauprogramm dokumentiert worden ist. Die jeweilige Kommune hat es in der Hand, die Anforderungen zu bestimmen, die an die Dokumentation eines Bauprogramms im konkreten Fall zu stellen sind. 4. Keine Ausschreibungspflicht, wenn die Auftragserteilung als ein sog. "in-house-" bzw. "in-sich-"Geschäft zu werten ist. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 9 A 116/01 | |
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