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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 31/04 vom 26.04.2005

Rechtsgebiete:VwGO, SächsWG, SächsKAG, SächsGemO
Schlagworte:Abwasserbeitrag, Vorteilsgrundsatz, Einrichtungen, Kleinkläranlagen, Abflusslose Gruben, Prognosezeitraum
Stichwort:Einrichtungen
Leitsatz:1. Auf der Grundlage des SächsKAG a.F. kann die Bildung von fünf Einrichtungen zum Zwecke der Abwasserbeseitigung zulässig sein.

2. Für die Zuordnung eines Grundstückes zu einer Einrichtung kommt es auf die Verhältnisse im maßgeblichen Prognosezeitraum an.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 31/04



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 TG 2096/04 vom 27.10.2004

Rechtsgebiete:EG-Vertrag, HSOG, Protokoll, StGB
Schlagworte:Dienstleistungsfreiheit, Einrichtungen, Freizügigkeit, Gemeinschaftsrecht, Geschicklichkeitsspiel, Glücksspiel, Insel Man, Niederlassungsfreiheit, Oddset, Sportwette, Vermittlung
Stichwort:Einrichtungen
Leitsatz:Ein auf der Insel Man ansässiges Unternehmen, das über einen deutschen Vertragspartner Oddset-Sportwetten in Hessen anbietet, kann sich nicht auf die durch Gemeinschaftsrecht gewährleistete Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit berufen (Änderung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 9. Februar 2004 - 11 TG 3060/03).

Die einem ausländischen Wettunternehmen durch die Behörden auf der Insel Man erteilte Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten hat in Hessen keine Gültigkeit.

Bei der Oddset-Sportwette handelt es sich jedenfalls dann um Glücksspiel im Sinne von § 284 Abs. 1 StGB, wenn über den Ausgang des Wettbewerbs (Sieg, Niederlage, Unentschieden) hinaus das genaue Endergebnis oder Einzelereignisse während des Wettkampfes getippt oder die Gewinnquote durch ein Handicap gesteigert werden kann.

Werden in einem Wettbüro, in dem der Abschluss von Oddset-Sportwetten für einen ausländischen Veranstalter vermittelt werden, Wettinteressenten Tische, Fachzeitschriften, Fernsehgeräte, Computer u.ä. zur Information über das Sportgeschehen zur Verfügung gestellt, erfüllt dies den Tatbestand des Bereitstellens von Einrichtungen zum Glücksspiel nach § 284 Abs. 1 StGB.

§ 284 Abs. 1 StGB untersagt den Beginn der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ohne gültige Erlaubnis unabhängig davon, ob die Erteilung einer solchen Erlaubnis gesetzlich möglich oder auf Grund eines staatlichen Monopols für die Veranstaltung und Vermittlung derartiger Wetten ausgeschlossen ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TG 2096/04


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