JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einreiseverweigerung
| Rechtsgebiete: | SDÜ, AufenthG |
| Schlagworte: | Abwägung, Ausschreibung, Außengrenzen, Beeinträchtigung, Binnengrenzen, Drittausländer, Einreise, Einreiseverweigerung, Gefahr, gemeinsame Visumpolitik, Gesetzesvorbehalt, Informationseingriff, Jugendschutz, Kurzaufenthalt, Mun-Bewegung, öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, öffentliches Interesse, Pastoralbesuch, Positivstaater, Regelerteilungsvoraussetzung, Religionsfreiheit, Religionsgemeinschaft, religiöses Oberhaupt, Schengen-Staaten, Schengener Durchführungsübereinkommen, Straftat, theologische Ziele, Vereinigungskirche, visumfreie Einreise, Zurückweisung, Zweckveranlassung |
| Stichwort: | Einreiseverweigerung |
| Leitsatz: | 1. Die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in den so genannten Schengen-Raum setzt die Einhaltung der Ermächtigungsnorm nach Art. 96 Abs. 2 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) voraus, mithin muss der Drittausländer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder die nationale Sicherheit des ausschreibenden Staates darstellen. 2. Die Zurückweisungsmöglichkeit nach nationalem Aufenthaltsrecht allein stellt einen solchen Grund des Schutzes der öffentlichen Sicherheit nicht dar. 3. Zur Ausschreibung zur Einreiseverweigerung für das ausländische Oberhaupt einer Religionsgemeinschaft (hier: Sun Myung Mun; Vereinigungskirche). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11437/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, GG |
| Schlagworte: | Ausschreibung, Einreiseverweigerung, Mun-Bewegung, subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Religionsfreiheit, religiöser Verein, religiöses Oberhaupt, Vereinigungskirche |
| Stichwort: | Einreiseverweigerung |
| Leitsatz: | Die Ausschreibung des religiösen Oberhaupts eines inländischen religiösen Vereins zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem kann die Religionsfreiheit des Vereins nur verletzen, wenn dem dadurch vereitelten Besuch des Oberhaupts nach der jeweiligen Glaubenslehre eine wesentliche, spezifisch religiöse Bedeutung zukommt (im Anschluss an das Urteil vom 10. Juli 2001 - BVerwG 1 C 35.00 - BVerwGE 114, 356). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 288.02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, VwKostG, ZSEG, Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr |
| Schlagworte: | Ausländer, Beförderungsunternehmen, Chicagoer Abkommen, Dolmetscherkosten, Einreise, Einreisebestimmungen, Einreiseverweigerung, Erforderlichkeit, Fluggesellschaft, Flughafenverfahren, Kostenhaftung, Rückbeförderung, Übersetzungskosten, Verhinderung der Einreise, Verursacherhaftung, Verwaltungskosten, Zurückweisung an der Grenze. |
| Stichwort: | Einreiseverweigerung |
| Leitsatz: | Der Beförderungsunternehmer haftet nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 AuslG auch für die Kosten eines Dolmetschers, der von den Grenzschutzbehörden zur Vorbereitung der Zurückweisung (hier: Rückbeförderung ins Heimatland auf dem Luftweg) in Anspruch genommen wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 9.02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AsylVfG, AuslG |
| Schlagworte: | Äthiopien, Einreiseverweigerung, Eritrea, Staatsangehörigkeit, Wehrdienstverweigerung, Zeugen Jehovas |
| Stichwort: | Einreiseverweigerung |
| Leitsatz: | 1. Alle Personen mit mindestens einem eritreisch-stämmigen Elternteil besitzen nach Art. 3 der Verfassung der seit 1993 unabhängigen Republik Eritrea die eritreische Staatsangehörigkeit. Diese Personen sind jedenfalls seit Ausbruch des eritreisch-äthiopischen Grenzkrieges im Mai 1998 nicht mehr (zugleich) äthiopische Staatsangehörige. 2. Zeugen Jehovas haben in Eritrea wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Glaubensgemeinschaft nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit politischer Verfolgung zu rechnen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Bestrafung von Zeugen Jehovas wegen Verweigerung des Wehrdienstes. 3. Die Verweigerung der von im Ausland lebenden eritreischen Staatsangehörigen für eine Rückkehr in ihr Heimatland geforderten Einreisegenehmigung stellt keine politische Verfolgung dar. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 1508/99.A | |
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