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Einreise aufgrund einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 6.99 vom 18.11.1999

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Aufnahmeverfahren, Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid, Einreise aufgrund einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung, deutsche Staatsangehörigkeit, besondere Härte.
Stichwort:Einreise aufgrund einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Aufnahmebewerber wird seiner vertriebenenrechtlichen Obliegenheit, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, nicht dadurch enthoben, daß er aufgrund einer befristeten ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten darf.

2. Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid mit der nicht nachgewiesenen Behauptung, deutscher Staatsangehöriger zu sein, führte unter dem zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 1. Januar 1993 geltenden Recht nicht zu einer besonderen Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG.

Urteil des 5. Senats vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 6.99 -

I. VG Köln vom 19.04.1995 - Az.: VG 10 K 8753/93 -
II. OVG Münster vom 06.10.1997 - Az.: OVG 2 A 4149/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 6.99




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