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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10454/09.OVG vom 29.06.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, ARB 1/80
Schlagworte:Arbeitnehmer, türkischer Arbeitnehmer, Assoziationsrat, Assoziationsratsbeschluss, Assoziationsrecht, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, aufenthaltsrechtlich, Ausland, Auslandsaufenthalt, Ausländer, Ausländerrecht, Ausreise, Dauer, deutsch, Einbürgerung, Einreise, Erlöschen, Erwerb, Eingliederung, Familienangehöriger, Integration, Kind, Kinder, türkische Kinder, Lebensverhältnisse, Lebensmittelpunkt, Mitgliedstaat, Staatsangehörigkeit, Studium, Türkei, türkisch, Verlust, Wechsel, Zeitpunkt
Stichwort:Einreise
Leitsatz:1. Zum Erlöschen eines aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts (im Anschluss an Beschluss des Senats vom 1. August 2008 - 7 A 10196/08.OVG -).

2. Wenn im Zeitpunkt der Einreise des Familienangehörigen der in Deutschland lebende Arbeitnehmer, von dem er seine Rechte ableitet, nicht mehr die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht mehr erworben werden.

3. Jedenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Einreise des (volljährigen) türkischen Kindes seine Eltern nicht mehr die türkische Staatsangehörigkeit, sondern die des Aufnahmemitgliedstaats besitzen, findet Art. 9 ARB 1/80 keine Anwendung und kann hieraus kein Aufenthaltsrecht mehr erworben werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10454/09.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10037/09.OVG vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, AufenthV, GG
Schlagworte:Anspruch, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltszweck, Ausländer, Ausländerrecht, Besitz, Bundesgebiet, Dauer, deutsch, deutsche Sprache, Deutschkenntnisse, Ehe, Eheschließung, Einholung, Einreise, entstanden, Entstehung, Geltungsdauer, gültig, Heirat, Kenntnis, kurzfristig, kurzfristige Aufenthalte, längerfristig, Schengen-Visum, sichtvermerksfrei, sichtvermerksfreie Drittausländer, Staatsangehörige, Visum, Visumverfahren, Zeitpunkt, Zweck
Stichwort:Einreise
Leitsatz:1. § 39 Nr. 3 AufenthV findet nicht nur Anwendung auf Staatsangehörige eines der in Anhang II der EG-Visa-Verordnung aufgeführten Staaten, sondern auf alle Inhaber eines gültigen Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG.

2. § 39 Nr. 3 2. Alternative AufenthV setzt nicht nur voraus, dass der Ausländer im Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz eines gültigen Schengen-Visums ist und die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, sondern auch, dass der Anspruch während der Geltungsdauer des Schengen-Visums entstanden ist.

3. Ein Schengen-Visum zählt nicht zu den Aufenthaltstiteln im Sinne von § 39 Nr. 6 AufenthV.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10037/09.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11053/08.OVG vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:FreizügG/EU
Schlagworte:Absicht, Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Aufenthalt, Ausländer, Ausländerrecht, Einreise, ernstzunehmend, erwerbstätig, nicht erwerbstätig, Erwerbstätige, Erwerbstätiger, selbständige Erwerbstätige, niedergelassene selbständige Erwerbstätige, Erwerbstätigkeit, Existenzmittel, Feststellung, Freizügigkeit, freizügigkeitsberechtigt, Freizügigkeitsberechtigung, gemeinschaftsrechtlich, Gewerbe, Gewinnerzielung, Gewinnerzielungsabsicht, ernstzunehmende Gewinnerzielungsabsicht, niedergelassen, Niederlassungsfreiheit, Recht, Recht auf Einreise und Aufenthalt, Reinigungstätigkeit, selbständig, Sozialleistung, Unionsbürger, Verlust, Verlustfeststellung
Stichwort:Einreise
Leitsatz:Zur Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11053/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10830/08.OVG vom 17.10.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, GG
Schlagworte:Absehen, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Ausweisung, Befristung, Dauer, Einholung, Einreise, Erteilung, Familie, Lebensgemeinschaft, normal, Kind, Sperrwirkung, Trennung, üblich, üblicherweise, unzumutbar, Verhältnismäßigkeit, Visum, Visumverfahren, Zeit, Zeitablauf, Zeitraum, zumutbar
Stichwort:Einreise
Leitsatz:Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der Aufenthalt im Bundesgebiet begehrt, regelmäßig hinzunehmen. Wenn die Weiterführung der bereits gelebten Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, ist eine voraussichtlich über die Länge des normalen Visumverfahrens hinausgehende Trennung aber regelmäßig unzumutbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10830/08.OVG


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