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Einreichung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht statt beim Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 3 ZB 04.2171 vom 13.10.2004

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Verwaltungsprozessrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Einreichung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht statt beim Verwaltungsgerichtshof, kurzfristige und überraschende Gesetzesänderung während laufender Rechtsmittelfrist und ohne Übergangsregelung, kein Verschulden des Klägerbevollmächtigten, der auf die - ursprünglich formal richtige - Rechtsmittelbelehrung vertraut hat, Grundsatz des fairen gerichtlichen Verfahrens
Stichwort:Einreichung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht statt beim Verwaltungsgerichtshof
Leitsatz:Zur Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einreichung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung mit Blick auf die ohne Übergangsfrist erfolgte Rechtsänderung zum 1. September 2004 (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24. August 2004, BGBl I vom 30.8.2004 S. 2198.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 ZB 04.2171




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