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Einreichung der Begründung beim zuständigen Gericht

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 ZB 04.2215 vom 23.06.2005

Rechtsgebiete:VwGO, BayBO, BauGB
Schlagworte:Zulassung der Berufung (abgelehnt), Einreichung der Begründung beim zuständigen Gericht, intertemporales Rechtsmittelrecht, Beseitigungsanordnung, privilegierte Jagdhütte (verneint)
Stichwort:Einreichung der Begründung beim zuständigen Gericht
Leitsatz:1. Die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, das vor der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO verkündet oder anstelle einer Verkündung zugestellt worden ist, war auch nach der Änderung der Vorschrift beim Verwaltungsgericht einzureichen (BayVGH vom 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811, Juris; vom 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279, Juris; a. A. OVG NRW vom 8.10.2004 DÖV 2005, 484; BayVGH vom 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171, Juris).

2. Die neue Fassung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO, nach der eine isolierte Begründung beim Oberverwaltungsgericht einzureichen ist, darf nach der gewohnheitsrechtlichen Übergangsregelung des intertemporalen Rechtsmittelrechts, wie sie in der - hier entsprechend anzuwendenden - Übergangsbestimmung des § 194 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck gekommen ist, nur auf Entscheidungen angewendet werden, die nach dem 31. August 2004 verkündet oder anstelle einer Verkündung zugestellt worden sind.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 ZB 04.2215




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