JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einreichung der Begründung beim zuständigen Gericht
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, BauGB |
| Schlagworte: | Zulassung der Berufung (abgelehnt), Einreichung der Begründung beim zuständigen Gericht, intertemporales Rechtsmittelrecht, Beseitigungsanordnung, privilegierte Jagdhütte (verneint) |
| Stichwort: | Einreichung der Begründung beim zuständigen Gericht |
| Leitsatz: | 1. Die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, das vor der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO verkündet oder anstelle einer Verkündung zugestellt worden ist, war auch nach der Änderung der Vorschrift beim Verwaltungsgericht einzureichen (BayVGH vom 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811, Juris; vom 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279, Juris; a. A. OVG NRW vom 8.10.2004 DÖV 2005, 484; BayVGH vom 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171, Juris). 2. Die neue Fassung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO, nach der eine isolierte Begründung beim Oberverwaltungsgericht einzureichen ist, darf nach der gewohnheitsrechtlichen Übergangsregelung des intertemporalen Rechtsmittelrechts, wie sie in der - hier entsprechend anzuwendenden - Übergangsbestimmung des § 194 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck gekommen ist, nur auf Entscheidungen angewendet werden, die nach dem 31. August 2004 verkündet oder anstelle einer Verkündung zugestellt worden sind. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 ZB 04.2215 | |
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