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Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1433/04 vom 26.02.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers
Stichwort:Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers
Leitsatz:Die Schlechterfüllung eines Dienstvertrages lässt zwar den Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt. Wenn die Leistung des Dienstverpflichteten aber völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhoben werden. Das gilt auch im Fall der Polypragmasie eines Heilpraktikers, also einer sinn- und konzeptionslosen Diagnostik und Behandlung mit einer Vielzahl von Methoden.

Invasive Behandlungsmethoden eines Heilpraktikers, bei denen es sich nicht nur um Bagatelleingriffe handelt, sind ebenso wie ärztliche Heileingriffe tatbestandlich Körperverletzungen, die nur aufgrund einer wirksamen Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1433/04




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