( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEinrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung. 

Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 61.00 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:Nds. Beamtengesetz, Nds. Hochschulgesetz, BGB
Schlagworte:Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung, Abrechnung, Alimentationsgrundsatz, Fälligkeitszeitpunkt, Kalenderjahr, Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsvergütung, Nebentätigkeitsgenehmigung, regelmäßig wiederkehrende Leistung, Verjährung, Hemmung der Verjährung, Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung.
Stichwort:Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung.
Leitsatz:Der Anspruch des Dienstherrn auf Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung ist ein Anspruch auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung. Er verjährt gemäß § 197 BGB in vier Jahren.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 61.00




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/einrede-der-verjaehrung-als-unzulaessige-rechtsausuebung

"Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung. - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN