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Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses

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BFH – Urteil, VI R 45/04 vom 17.01.2008

Rechtsgebiete:AO, EStG, VStG, BGB, InsO, GG
Schlagworte:Aufteilung einer Gesamtschuld nach Tod eines Ehegatten - Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses
Stichwort:Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses
Leitsatz:Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die Gesamtschuldner rückständiger Steuern sind, kann auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ist, eine Aufteilung der Steuern nach den §§ 268 ff. AO beantragen.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 45/04




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