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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11354/07.OVG vom 22.04.2008

Rechtsgebiete:GG, KAG, AO, MRRG, MG, ZwStS
Schlagworte:Kommune, Steuer, Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Steuerbegriff, Einnahmeerzielungszweck, melderechtlicher Lenkungsbegriff, Zielkonflikt, sachliche Zweitwohnungssteuerpflicht, Wohnungsbegriff, Zweitwohnung, Erstwohnung, steuerrechtliche Kriterien, Nebenwohnung, Hauptwohnung, melderechtliche Kriterien, besonderer wohnungsspezifischer Aufwand, Einkommensverwendung, persönlicher Lebensbedarf, Konsum, Konsumwille, Freiwilligkeit, persönliche Zweitwohnungssteuerpflicht, Innehaben zweier Wohnungen, Begriff, Leistungsfähigkeit, Anmeldung von Wohnungen, Steuerschuldner, Student, Grenzen der Steuerpflicht, Gesetzesvorbehalt, Verhältnismäßigkeit, Steuergerechtigkeit
Stichwort:Einnahmeerzielungszweck
Leitsatz:Zur Zweitwohnungssteuerpflicht von Studierenden, die ungeachtet ihrer Unterbringung am Studienort mit Hauptwohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet sind und die aufgrund einer Zweitwohnungssteuersatzung veranlagt werden, deren Steuertatbestand vollständig in Anlehnung an die Begriffe des Melderechtes ausgestaltet worden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11354/07.OVG




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