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Einnahmebeschaffungsgrundsatz

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SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 B 6/03 vom 23.03.2004

Rechtsgebiete:SächsKAG, SächsGemO
Schlagworte:Rückwirkung, Einnahmebeschaffungsgrundsatz, Vorrang des speziellen Entgeltes
Stichwort:Einnahmebeschaffungsgrundsatz
Leitsatz:1. Straßenausbaubeiträge dürfen auch dann erhoben werden, wenn zum Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses einer Ausbaumaßnahme eine (wirksame) Ausbaubeitragssatzung noch nicht existierte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die den Beitrag auslösende Ausbaumaßnahme nach dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes am 1.9.1993 begonnen und fertig gestellt wurde.

2. Zur Frage der Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen und zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung (hier offen gelassen).
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 6/03




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