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Einmaligkeit der Beitragserhebung

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 ZKO 610/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:AO, ThürKAG
Schlagworte:Adressat, Auslegung, ausstellende Behörde, Behörde, Beitrag, Beitragsbescheid, Beitragsschuldverhältnis, Berichtigungsbescheid, Bestandskraft, Dienststelle, Doppelbelastung, Doppelveranlagung, Eigenbetrieb, Einmaligkeit der Beitragserhebung, endgültig, Ergänzung, Erhebungspflicht, Erstbescheid, Nachforderung, Nacherhebung, objektiver Erklärungswert, Rücknahme, sachliche Beitragspflicht, Stadt, Stadtverwaltung, Vergleich, Vertrauensschutz, Verwaltungsträger, Beitragsrecht
Stichwort:Einmaligkeit der Beitragserhebung
Leitsatz:1. Wenn ein erster Beitragsbescheid die entstandene sachliche Beitragspflicht in der Höhe nicht ausschöpft, ist nach Thüringer Landesrecht eine Nacherhebung bis zur Höhe der Beitragsschuld regelmäßig zulässig; weder der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung noch die Bestandskraft des ursprünglichen Beitragsbescheids stehen einer solchen Nacherhebung entgegen.

2. Etwas anderes kann gelten, wenn ein Beitragsbescheid der einvernehmlichen endgültigen Beilegung eines Streits über die Höhe der Beitragspflicht dient oder ein entsprechender Bindungswille des Einrichtungsträgers eindeutig und unmissverständlich im Sinne einer Zusicherung erklärt wird (im konkreten Fall verneint).

3. Zur Nichtigkeit eines Beitragsbescheids, der den Eindruck erweckt, er sei von einem Eigenbetrieb der Stadt erlassen worden.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZKO 610/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10724/06.OVG vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:KAG, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Entwässerungseinrichtung, Festsetzung, Heranziehung, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Beitragserhebung, Einmaligkeit der Beitragserhebung, Umlegung, Umlegungsverfahren, Baulandumlegung, grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff, Grundstücksbegriff, Grundbuchblatt, öffentliche Last, Einwurfsgrundstück, Zuteilungsgrundstück, Surrogation, Surrogationsgrundsatz
Stichwort:Einmaligkeit der Beitragserhebung
Leitsatz:Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsentstehung und -erhebung verbietet die (erneute) Veranlagung von Grundstücksteilen, für die vor einer Baulandumlegung der Beitragsanspruch bereits entstanden und verjährt war.

Allein durch den Neuzuschnitt und die Umbenennung der Grundstücke im Umlegungsverfahren kann eine Beitragspflicht nicht erstmals entstehen.

Weil Beiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen, gehen sie in der Baulandumlegung auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über, bleiben also auch nach einem Umlegungsverfahren dem Teil der Erdoberfläche verhaftet, für den die Beitragspflicht sich konkretisiert hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10724/06.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 975/02 vom 15.07.2004

Rechtsgebiete:KAG 1996, KAG 1978, KAGÄndG 1996, KAGÄndG 1978, KAG 1964
Schlagworte:Einmaligkeit der Beitragserhebung, Nachveranlagung, Grundstücksbegriff, Teilleistungsbescheid, Gebäudeversicherungswert, Änderung in den Grundstücksverhältnissen, Verrechnung der Vorauszahlung
Stichwort:Einmaligkeit der Beitragserhebung
Leitsatz:1. Die beitragsrechtliche Qualifikation eines Grundstücks als veranlagt ändert sich nicht dadurch, dass durch die spätere Teilung des Grundstücks ein Teil der Grundstücksfläche unter einer neuen Bezeichnung im Grundbuch geführt wird.

2. Im Anwendungsbereich des KAG 1964 gilt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung uneingeschränkt. Es enthält keine Ermächtigung zu Nachveranlagungen jeglicher Art. Eine satzungsrechtliche Nachveranlagungsregelung kann die fehlende gesetzliche Ermächtigung nicht ersetzen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 5.11.1998 - 2 S 1655/96 -).

3. Wird das Grundstück des Vorauszahlenden vor Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflicht geteilt und ein Teil an einen Dritten übereignet, so ist die Vorauszahlung gem. § 10 Abs. 8 S. 2 KAG mit den für die beiden Grundstücke entstehenden Beitragspflichten im Verhältnis der auf die beiden Grundstücke entfallenden Verteilungswerte zu verrechnen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 975/02

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10430/04.OVG vom 07.06.2004

Rechtsgebiete:KAG, AO
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einmaliger Beitrag, Vorausleistung, Umdeutung, Entstehen der Beitragspflicht, endgültige Heranziehung, Heranziehungsbescheid, Änderung, Aufhebung, Widerruf, Rücknahme, Teilbeitrag, Teilbetrag, Einmaligkeit, Einmaligkeit der Beitragserhebung, Beitragsentstehung, Nacherhebung, Nachveranlagung, Kosten, Kostenspaltung, Beitragserhebungspflicht
Stichwort:Einmaligkeit der Beitragserhebung
Leitsatz:Der Senat hält daran fest, dass der Verweis in § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG (auch) auf §§ 172 bis 177 AO eine Nacherhebung von Beiträgen nur unter den engen Voraussetzungen dieser Bestimmungen zulässt (im Anschluss an das Urteil vom 24. Februar 1982 - 6 A 286/80 -, AS 17, 223 <227 f.>).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10430/04.OVG


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