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einmalige Einnahme

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10646/08.OVG vom 25.07.2008

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Ungeeignetheit, Betäubungsmittel, harte Drogen, Amphetamin, einmalige Einnahme, Erfordernis einer Begutachtung, Regelvermutung, Kompensation
Stichwort:einmalige Einnahme
Leitsatz:Für den Schluss auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV genügt der Nachweis des einmaligen Konsums einer sog. harten Droge (hier: Amphetamin).
Die Vorbemerkung Nr. 2 der Anlage 4 FeV mit den dort vorgesehenen Begutachtungen kommt nicht zur Anwendung, wenn feststeht, dass eignungsausschließende sog. harte Drogen konsumiert worden sind; in diesen Fällen kann sich nur noch die Frage etwaiger Kompensationen nach der Vorbemerkung Nr. 3 der Anlage 4 FeV stellen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10646/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 1294/03 vom 29.09.2003

Rechtsgebiete:FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentziehung, Fahreignung, Cannabis, einmalige Einnahme, gelegentliche Einnahme, ärztliches Gutachten, medizinisch-psychologisches Gutachten, Beibringung, Verweigerung
Stichwort:einmalige Einnahme
Leitsatz:1. Der Begriff der gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV setzt einen mehrmaligen Cannabiskonsum voraus; ein einmaliger Konsum reicht hierfür nicht aus.

2. Bestehen hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen eines der Zusatzelemente im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (z.B. fehlende Trennung zwischen Fahren und Konsum) und ist das Ausmaß des Cannabiskonsums eines Fahrerlaubnisinhabers, bei dem zumindest eine Einnahme festgestellt worden ist, unklar, so ist die Behörde aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV zur Klärung der Frage, ob ein Fall der gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV vorliegt, berechtigt, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 1294/03


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