JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > einmalige
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Bettwäsche, gebrauchte, Gebrauchtkleidung, Geldleistung, Kleiderkammer, Kleidung, gebrauchte, Leistungen, einmalige, Sachleistung |
| Stichwort: | einmalige |
| Leitsatz: | 1. Sozialhilfeempfänger können nicht verlangen, dass ihr Bedarf an Oberbekleidung und Bettwäsche ausschließlich und vollständig durch Geldleistungen und ladenneue Ware gedeckt wird; zumindest für Teile des Bedarfes ist auch die Inanspruchnahme von Gebrauchtware zumutbar. 2. Der Verweis von Sozialhilfeempfängern auf die Inanspruchnahme einer von einem Träger der freien Wohlfahrtspflege betriebenen Kleiderkammer ist zulässig, wenn sich deren Leistungen nach den gesamten Umständen des Einzelfalles als Hilfegewährungen des Sozialhilfeträgers darstellen und zu diesem Zweck erbracht werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 165/04 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, SGB V |
| Schlagworte: | Beihilfe, Brille, Brillengestell, Brillenglas, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten, Krankenhilfe, Leistung, einmalige, Übernahme |
| Stichwort: | einmalige |
| Leitsatz: | Aufgrund der am 01.01.2004 in Kraft getretenen Änderungen des BSHG ist eine Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe nicht mehr möglich. Der Hilfeempfänger kann aber Anspruch auf die Gewährung einer einmaligen Leistung (Beihilfe) hierfür im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt haben. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 ME 224/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BSHG, RegelsatzVO |
| Schlagworte: | Sozialhilfe, Rechtsschutz, vorläufiger, Beschwerdeverfahren, Streitgegenstand, Wiedereinsetzung, Antragsänderung, Klageänderung, Bekleidungshilfe, Leistung, einmalige, Sachleistung, Bezugsschein : Kleiderkammer, Pauschalierung, Grundausstattung, Ergänzungsbedarf, Beihilfekatalog, Verwaltungsvorschrift |
| Stichwort: | einmalige |
| Leitsatz: | 1. Eine Änderung des Streitgegenstands kommt in einem Beschwerdeverfahren, in dem der Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt wird, grundsätzlich nicht in Betracht. 2. Zur Zulässigkeit der Pauschalierung von einmaligen Leistungen durch den Träger der Sozialhilfe (Bekleidungspauschale). 3. Ein Hilfeempfänger, der eine Bekleidungspauschale in Anspruch nimmt, kann grundsätzlich wegen eines zusätzlichen Bedarfs an Bekleidung auf eine Sachleistung (Bezugsschein für die Kleiderkammer) verwiesen werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 436/03 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Anschaffungswert, Beihilfe, Gebrauchsgut, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistung, einmalige, Bedarf, Haushaltsgemeinschaft, Mitbenutzer |
| Stichwort: | einmalige |
| Leitsatz: | 1.Die Grenze zur "Höherwertigkeit" eines Gebrauchsguts i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 a Nr. 6 BSHG ist jedenfalls bei Kosten von 15,00 Euro (29,34 DM) und mehr je Anschaffung und Monat überschritten. 2. Bei einem Gegenstand, der seiner Art nach unabhängig von der Zahl der Nutzer zu beschaffen ist, verringert sich der Bedarf des Hilfesuchenden nicht dadurch, dass der Gegenstand möglicherweise auch von anderen Personen mit benutzt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 175/03 | |
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