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Einlegungsfrist

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 245/03 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist, Abwesenheitsurteil, Absehen von Urteilsgründen
Stichwort:Einlegungsfrist
Leitsatz:Beginnt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für den Betroffenen mit der Zustellung eines nicht mit Gründen versehenen Urteils, wenn das Urteil gemäß § 74 Abs. 1 StPO in seiner Abwesenheit ergangen ist und die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 Satz 3 OWiG nicht vorliegen? (Vorlage an den BGH)
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 245/03



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 79/03 vom 12.03.2003

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Abwesenheitsurteil, Zustellung, Einlegungsfrist, Begründungsfrist, nachträgliche Begründung, Urteilsergänzung
Stichwort:Einlegungsfrist
Leitsatz:1. Die Zustellung eines zunächst ohne Gründe abgefassten Urteils an den Betroffenen, der in der Hauptverhandlung nicht anwesend war, setzt nur die Einlegungsfrist in Gang.

2. Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt dagegen erst mit Zustellung der nachträglichen Urteilsbegründung zu laufen.

3. Die nachträgliche Urteilsbegründung hat der Bußgeldrichter nach § 77 b Abs. 2 OWiG nach Einlegung des Rechtsmittels auch dann zu den Akten zu bringen, wenn er zuvor nur versehentlich vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 OWiG für ein Absehen von der Begründung des Urteils ausgegangen war (BGHSt 44, 190, 193).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 79/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 12 S 2637/02 vom 14.01.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerde, Einlegungsfrist, Begründungsfrist, Prozesskostenhilfe, Leitsatz
Stichwort:Einlegungsfrist
Leitsatz:Nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht dem Prozessbevollmächtigten für eine Beschwerde gegen einen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist (§ 147 Abs. 1 S.1 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 S. 1 VwGO von einem Monat zur Verfügung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 12 S 2637/02


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