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Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 60/08 vom 24.10.2008

Rechtsgebiete:ASO, HKG
Schlagworte:Ärzteversorgung, Beitrag, Beitragspflicht, Einkommen, Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, Erlass, Härtefall, Härtefallklausel, Niederschlagung, Überschuldung, Verlust, Verlustausgleich, Versorgungswerk, Versorgungswerk, berufsständisch
Stichwort:Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit
Leitsatz:1. Es ist mit höherrangigem Recht vereinbar, dass sich gemäß § 27 Abs. 3 ASO der Beitrag für die Niedersächsische Ärzteversorgung ausschließlich nach dem Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit bestimmt und andere Einkünfte außer Betracht bleiben.

2. Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen für die Niederschlagung oder den Erlass von Beiträgen der Niedersächsischen Ärzteversorgung wegen geltend gemachter Überschuldung durch Verluste aus einem Gastronomiebetrieb.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 60/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 K 3892/00 vom 02.07.2003

Rechtsgebiete:GG, HKG
Schlagworte:Auszug aus d. Einkommenssteuerbesch., Beitragsveranlagung, Bescheinigungen von Steuerberatern, Bestätigungen des Finanzamts, Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, Einschränkung, Gemeinwohlinteressen, Kammermitglieder, Nachweispflicht, Offenlegung von Einkünften, informationelle Selbstbestimmung
Stichwort:Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit
Leitsatz:1. § 5 der Beitragsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 28. November 1998 in der Fassung vom 5. Dezember 2001 - BO - steht mit höherrangigem Recht im Einklang.

2. Die Verpflichtung der Kammermitglieder, sich in eine Beitragsgruppe einzustufen und damit die Höhe ihrer Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit gegenüber der Ärztekammer Niedersachsen offenzulegen (§ 5 Abs. 1 BO), verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, weil überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Einschränkung dieses Rechts rechtfertigen.

3. Die Verpflichtung zum Nachweis der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit durch Vorlage eines Auszugs aus dem Einkommensteuerbescheid oder einer Bestätigung des Finanzamtes (§ 5 Abs. 2 BO) lässt ebenfalls keinen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erkennen.

4. Bei generalisierender und typisierender Betrachtungsweise kann nicht beanstandet werden, dass die Ärztekammer Niedersachsen Auszügen aus Einkommensteuerbescheiden und Bestätigungen der Finanzämter ein höheres Maß an Richtigkeit als Bescheinigungen von Steuerberatern beimisst.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 K 3892/00


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